Lärmaktionsplanung
Der Lärmaktionsplan enthält Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung. Als Grundlage dient der Paragraf 47a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), der die EU-Regelungen in der EU-Umgebungslärm-Richtlinie umsetzt. Für die Planung der Lärmaktionspläne der Stufe 1 bis 3 sind die Kommunen zuständig, für die praktische Umsetzung zum Beispiel Straßeneigentümer, Verkehrsbehörden oder das Eisenbahnbundesamt, das Maßnahmen an die Bahngesellschaften delegiert.
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie schreibt vor, dass die Geräuschbelastung in Ballungsräumen, an Hauptverkehrsstraßen, an Haupteisenbahnstrecken sowie in der Umgebung von Großflughäfen in Lärmkarten zu dokumentieren ist. Die Erstellung der Lärmkarten erfolgt in Abhängigkeit vom Verkehrsaufkommen in Stufen.
Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen in allen Mitgliedstaaten der EU alle fünf Jahre strategische Lärmkarten erstellen werden. Ziel der strategischen Lärmkartierung ist es, wesentliche Lärmquellen zu erkennen, zu bearbeiten und zu lösen. Die Landesanstalt für Umwelt (LUBW) hat die Lärmkarten für Bundes- und Landesstraßen 2017 in Baden-Württemberg aktualisiert.
Die Kartierung der Eisenbahnstrecken des Bundes ist dem Eisenbahn-Bundesamt übertragen worden. Seit Juli 2017 stehen die Lärmkarten (Schienenlärm Stufe 3) online zur Verfügung. Großflughäfen werden in Baden-Württemberg durch die LUBW kartiert.
Kartendienst der Lärmkartierung an den Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes
Aus den Lärmkarten kann abgelesen werden, in welchem Umfang die Bürgerinnen und Bürger in Friedrichshafen durch Straßen- und Schienenlärm betroffen sind. Durch die Verknüpfung von Immissionspegeln mit Betroffenenzahlen ist erkennbar, wo die Lärmbelastung im Stadtgebiet besonders groß ist. Um diese Lärmschwerpunkte kümmert sich die kommunale Lärmminderungspolitik vorrangig.
Strategische Lärmkarten für Friedrichshafen
Bei der Lärmkartierung in Friedrichshafen Stufe 3 sind Straßen ab 8.200 Autos pro Tag berücksichtigt wie es die Richtlinie vorgibt.
Der Schienenverkehrslärm an bundeseigenen Eisenbahnstrecken mit 30.000 Zugbewegungen pro Jahr wurde durch das Eisenbahnbundesamt kartiert.
Der Fluglärm des Bodensee-Airports wurde nicht kartiert, weil er mit weniger als 50.000 Flugbewegungen jährlich kein Großflughafen ist. In Friedrichshafen liegen die Flugbewegungen bei 35.000 bis 45.000 im Jahr. Außerdem sind die Lärmgrenzwerte des Gesetzes zum Schutz vor Fluglärm deutlich unterschritten.
Der Ablauf der Lärmminderungsplanung in Friedrichshafen gliedert sich in mehrere Arbeitsphasen:
In den strategischen Lärmkarten wird die Lärmbelastung in Friedrichshafen dargestellt und die betroffenen Personen ermittelt. Die Lärmbelastung wird über eine Lärmausbreitungsrechnung bestimmt, in die neben den Emissionsdaten der relevanten Lärmquellen auch Daten über die Bebauung und andere Hindernisse sowie über das natürliche Gelände eingehen.
Die Öffentlichkeit sowie zuständige Behörden wurden bei den bisherigen Lärmaktionsplanungen durch öffentliche Auslage des LAP-Entwurfs sowie über die städtische Website informiert.
Dies beinhaltete die Lärmkartierungen, die Anzahl der Betroffenen sowie empfohlene Maßnahmen zur Lärmminderung an den am stärksten betroffenen Stellen, die bis zur vollen Freigabe der B 31 neu in 2021 umgesetzt werden können.
Die daraufhin eingegangenen Hinweise wurden gesichtet, ausgewertet und gegebenenfalls in den Lärmaktionsplan eingearbeitet. Das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens ist dann der jeweilige Lärmaktionsplan, der vom Gemeinderat verabschiedet wird. Nach der Bekanntmachung des Lärmaktionsplans kann mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen werden.
Ist die dritte Stufe des Lärmaktionsplans abgeschlossen, wird die Stadt Lärmkarten und den nächsten Lärmaktionsplan der Stufe 4 mit erfolgter Freigabe der B 31 neu bis 2023/2024 erstellen. Danach werden Lärmaktionspläne alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
Auf Basis des Lärmaktionsplans Friedrichshafen (Stufe 1 im Jahr 2011 und Stufe 2 im Jahr 2016) gelten auf mehreren Straßenabschnitten nächtliche Tempolimits von 30 Stundenkilometern:
- B 31 in Fischbach
- Albrechtstraße
- Maybachstraße
- nördliche Werastraße bis südliche Hochstraße
- Eugenstraße/Werastraße bis Eugenstraße/Olgastraße
- Ailinger Straße ab Bahnbrücke bis Höhe Wendelgardstraße
Gleichzeitig wurde der verkehrsberuhigte Geschäftsbereich in der Charlottenstraße mit Tempo 30 ganztags bis zur östlichen Eugenstraße (bis Einmündung Olgastraße) ausgedehnt. Zusätzlich bestehen ganztägige Tempolimits von 30 Stundenkilometern:
- B 31 Friedrichstraße/Werastraße bis B 30 Eckenerstraße Parkhaus Altstadt
- Keplerstraße/Riedleparkstraße bis Ailingerstraße
Einbau von lärmtechnisch verbesserten Fahrbahnbelägen
Seit 2015 werden entsprechend den Handlungsempfehlungen für den Einsatz von lärmmindernden Asphaltdeckschichten im Innerortsbereich (Verkehrsministerium BW) viele innerstädtische Straßenabschnitte mit einem lärmtechnisch verbesserten Belag versehen. Bei diesen Belägen tritt eine Lärmminderung um 2 dB(A) gegenüber der Regelbauweise ein.
2015 | Äußere Ailinger Straße Sanierung Innenring Kreisverkehrsplatz (KVP) Rheinstraße |
2015 | Ailinger Straße Sanierung KVP Mühlöschstraße und Belagssanierung bis Rotachbrücke |
2015 | Sanierung Beläge (KVP) Ailingen |
2016 | Sanierung Bushaltestelle und Gehweg Bodenseestraße (südlich KVP) |
2016 | Sanierung Bushaltestelle u. Gehweg Bodenseestraße (Bunkhofener Straße) |
2016 | Äußere Ailinger Straße Belagssanierung (von Bodelschwinghstraße bis Wiechernstraße) mit Querungshilfe zur Geschwindigkeitsreduzierung |
2016 | Ailinger Straße Belagssanierung und Gehwegneubau von Meistershofener- bis Hadwigstraße |
2017 | Hauptstraße Belagssanierung (von KVP bis Kirchweg) |
2017 | Ehlersstraße grundhafte Sanierung von Ailinger Straße bis Polizeirevier Friedrichshafen |
2018 | Keplerstraße (von 2017 auf 2018 verschoben) |
Im Rahmen der Aktionsplanung sind alle Möglichkeiten zu prüfen, die dazu beitragen, den vorhandenen Lärm zu reduzieren und bislang ruhige Gebiete zu schützen. Ziel ist es, den Lärm bereits an der Quelle mit technischen Änderungen zu minimieren.
Geschwindigkeitsreduzierungen
Geschwindigkeitsreduzierungen auf Überlandstrecken oder auf Stadtstraßen führen zur Lärmreduzierung. Im Stadtgebiet können das zum Beispiel Tempo-30-Strecken sein. Um niedrigere Geschwindigkeiten durchzusetzen, ist eine verstärkte Verkehrsüberwachung sinnvoll, die allerdings nur stichprobenhaft durchgeführt werden können.
Maßnahmen an Fahrbahnbelägen
Auch Lärmoptimierter Asphalt reduziert die Lärmbelastung. Offenporige Asphalte, die eine Lärmminderung von etwa fünf Dezibel ermöglichen, kommen jedoch nur in Ausnahmefällen außerorts zum Einsatz. Innerorts, so die bisherigen Erfahrungen, ist eine Lärmminderung von durchschnittlich drei Dezibel bei Geschwindigkeiten ab 30 bis 50 Stundenkilometer möglich.
Aktive Schallschutzmaßnahmen
Lärm lässt sich auf dem Ausbreitungsweg durch Lärmschutzwände und -wälle oder Trog- beziehungsweise Tunnellagen reduzieren.
Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen
Verkehrsrechtliche Maßnahmen sind zum Beispiel Fahrverbote für den Lkw-Verkehr oder Geschwindigkeitsreduzierungen.
Verhaltensänderungen
Um Lärmprobleme langfristig zu reduzieren, ist es wichtig, das Mobilitätsverhalten der Bevölkerung zu verändern. Vor allem die Wahl des Verkehrsmittels, eine umsichtige Fahrweise, lärmmindernde Bereifung und insgesamt weniger Verkehr verringern die Lärmbelastung.
Verkehrsentwicklungsplan
Der Verkehrsentwicklungsplan Friedrichshafen zeigt Leitideen, Handlungskonzepte und Maßnahmen für die städtische Verkehrsplanung auf und damit auch weitere Lärmminderungen der Stadt Friedrichshafen.
Lärmaktionsplan Friedrichshafen – Straßenverkehr Stufe 3
Der Lärmaktionsplan Friedrichshafen Straßenverkehr Stufe 3 (LAP 3) wurde am 17.05.2021 vom Gemeinderat beschlossen und dem Regierungspräsidium zur Zustimmung vorgelegt.
Folgende Maßnahmen wurden mit dem LAP 3 beschlossen:
- Nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen (22–6 Uhr) von 30 km/h aus Lärmschutzgründen für Teilabschnitte der folgenden Ortsdurchfahrten L 328 und B 30:
- B 30 Paulinenstraße zwischen Abzweigung Eckenerstraße und der Rotachbrücke
- L 328 Bodenseestraße zwischen Kreisverkehrsplatz Ailingen und Wiggenhausen-Süd (Nördliche Abgrenzung) - Einbau eines lärmtechnisch verbesserten Fahrbahnbelages in der Bodenseestraße in 3 Bauabschnitten
Die öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses des Lärmaktionsplans Friedrichshafen Straßenverkehr Stufe 3 erfolgte am 21.08.2021
Alle Sitzungsunterlagen und weitere Informationen:
Lärmaktionsplan (LAP) Stufe 3 (Dateien nicht barrierefrei):
- Sitzungsvorlage 2021 / V 00034
- Anlage 1a Erläuterungsbericht LAP FN Straßenverkehr Stufe 3
- Anlage 1b: Erläuterungsbericht LAP3 - Vergleich Verkehrsmengen und Emmissionspegel
- Anlage 2a: Lärmkarte nach RLS-90 LK1 für den Zeitbereich Tag
- Anlage 2b: Lärmkarte nach RLS-90 LK2 für den Zeitbereich Nacht
- Anlage 3a: Lärmkarte nach RLS-90 LK3 Differenzenkarte Paulinenstraße
- Anlage 3b: Lärmkarte nach RLS-90 LK4 Differenzenkarte Bodenseestraße
- Anlage 4: Verkehrsuntersuchung zu Maßnahmen des Lärmaktionsplans Stufe 3
- Anlage 5a: Eingaben der Bürger zur LAP3-Beteiligung
- Anlage 5b: Abwägung der Eingaben der Bürger
- Anlage 6a: Eingaben der Träger öffentlicher Belange
Anlage 6b: Abwägung der Eingabe der Träger öffentlicher Belange
Lärmaktionsplan (LAP) Stufe 2 (Dateien nicht barrierefrei):
- Sitzungsunterlagen 2017/V 00319: Monitoring LärmaktionsplanStufe 2 für den Bereich L 328a
- Sitzungsunterlagen 2016/V 00167: Lärmaktionsplan Friedrichshafen gemäß EU-URL Stufe 2 - Beschluss
- Sitzungsunterlagen 2015/V 00304: Lärmaktionsplan Friedrichshafen gemäß EU-URL Stufe 2 -Entwurf
Lärmaktionsplan (LAP) Stufe 1 (Dateien nicht barrierefrei):
Sitzungsunterlagen 2011
Kontakt
Abteilung Landschaftsplanung und Umwelt
Riedleparkstr. 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 4641
umwelt@friedrichshafen.de
https://www.umwelt.friedrichshafen.de/
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